BESITZER VON PV-ANLAGEN HABEN NUR NOCH WENIG ZEIT

DIE ZEIT WIRD KNAPP

Die Tatsache ist bereits länger bekannt. Im Rahmen der Energiewende wurde das Marktstammdatenregister (kurz auch MaStR genannt) ins Leben gerufen, um die Transparenz auf dem Strom- und Gasmarkt zu erhöhen. Ziel ist es, die Energiewende konstruktiv und sicher zu gestalten. Daher werden alle Erzeugungsanlagen in Deutschland seit dem 31.1.2019 in einem sogenannten Marktstammdatenregister zusammengetragen.

Für Besitzer und Betreiber von Photovoltaikanlagen bedeutet dies jedoch nicht weniger, als dass sie selbst verpflichtet sind, sich in diesem speziellen Register einzutragen und ihre Anlage zu dokumentieren. Jeder Marktakteur muss sich also im Onlineportal registrieren und seine Erzeugungseinheit mit den speziellen technischen Daten anmelden – im Detail mit kWp, dem genauen Standort der Anlage, der Modulausrichtung u.v.m. 


Test

Ist eine Photovoltaikanlage im Februar 2021 nicht angemeldet, droht der Verlust der EEG-Vergütung, möglicherweise auch Bußgeld.

Der rechtliche Hintergrund ist dazu eindeutig. Neue Anlagen müssen innerhalb von vier Wochen im Marktstammdatenregister angemeldet werden, nachdem sie in Betrieb genommen worden sind. Für Anlagen, die vor dem 31.1.2019 errichtet wurden, läuft die Übergangsfrist von zwei Jahren Ende Januar 2021 aus. So lange kann die Anlage noch im Register im Rahmen der Übergangsregelung aufgenommen werden.

Diesen Termin zu ignorieren kann unangenehme Folgen haben: Die richtige und vollständige Registrierung ist Voraussetzung, dass die Zahlungen nach EEG oder KWKG ohne Abzüge geleistet werden. Betreibern und Besitzern ist daher dringend anzuraten, die vom Gesetzgeber festgeschriebenen Fristen für die Registrierung im Marktstammdatenregister einzuhalten.

NUTZEN SIE DIE EXPERTISE

UND DEN SERVICE VON E4P

Als langjährige Experten für Photovoltaikanlagen und -projekte sind wir von E4P prädestiniert, diese Registereintragungen zu übernehmen. Kompetent, kundennah und für Sie mit der Gewissheit verbunden, die richtigen Daten an der richtigen Stelle zu wissen.

Diesen Service bieten wir unseren eigenen Kunden an, gleichzeitig steht er auch jedem anderen Besitzer oder Betreiber einer Photovoltaikanlage offen.

Das Marktstammdatenregister MaStR

Im Marktstammdatenregister werden die Stammdaten der Teilnehmer des deutschen Gas- und Strommarktes sowie von ihren Anlagen gesammelt. Das zugehörige Internetportal ist öffentlich zugänglich. Die Informationen darin sollen sowohl Behörden als auch der Energiebranche mit dem Ziel zur Verfügung stehen, die Energiewende effizient und transparent zu gestalten. Hinter dem Marktstammdatenregister steht die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Ob Strom oder Gas: Alle Marktakteure sind verpflichtet

Wer am Strom- oder Gasmarkt teil hat, muss sich und seine Anlagen im Marktstammdatenregister anmelden. Insbesondere trifft dies auch auf Anlagen zur Stromerzeugung zu. Egal ob Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher oder sogar Notstromaggregate, egal ob kleine Dachanlage für Solarstrom oder ein großes Windkraftwerk. Diese Anlagen sind alle ebenso im Register wie die großen und bekannten Strom- und Gashändler oder die Netzbetreiber. 

Wie öffentlich sind die Daten im MaStR?

Grundsätzlich ist das Register öffentlich zugänglich, um dem gewünschten Zweck der Transparenz zu erfüllen. Dennoch werden natürlich vertrauliche Daten im Marktstammdatenregister nicht veröffentlicht. Als vertraulich eingestuft werden unter anderem Daten von natürlichen Personen oder auch die Standortdaten von Solaranlagen, die eine Leistung von 30 kWp Leistung nicht überschreiten. Darüber hinaus sind auch weitere Daten im Marktstammdatenregister nicht öffentlich einsehbar. 

Einmal angemeldet ist vielleicht nicht genug

Zwei Dinge werden gerne übersehen: Zum einen muss jede Anlage einzeln im MaStR registriert werden. Zwei Anlagen bedürfen zweier Anmeldungen. Dies trifft zum Beispiel auch dann zu, wenn der Betreiber neben einer Photovoltaikanlage auch ggf. einen Stromspeicher nutzt. Zweitens werden Anmeldungen, die in der Vergangenheit in anderen Portalen vorgenommen worden sind (z.B. PV-Meldeportal), nicht automatisch in das Marktstammdatenregister übernommen. Auch hier liegt es in der Pflicht des Besitzers oder Betreibers, die Anlage ordnungsgemäß im MaStR neu zu registrieren.

MACHEN SIE SICH DEN EINTRAG EINFACH

UND MACHEN SIE IHN RICHTIG. MIT E4P

Wir übernehmen den kompletten Online-Eintrag im Marktstammdatenregister (MaStR) für Sie. Dazu zählt die Einrichtung Ihres Benutzerkontos, Ihre Registrierung als Anlagenbetreiber sowie die Registrierung der Anlage mit allen fachlichen und technischen Daten. 

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Selbstverständlich ist diese Ausgabe für Sie vollständig steuerlich absetzbar.

Sie sind noch nicht Kunde von E4P? Das ist kein Hindernis! Unser Service-Angebot gilt auch für firmenfremde Anlagen von anderen Errichtern. Wir helfen auch hier sehr gerne weiter.

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